Ärztlich angeordnetes Kontaktverbot mit eigenem Kind
Gefragt am 06.04.202018:55 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1751 | Bewertung 1.7/5
Die Mutter meines Kindes ist zum Arzt gegangen und hat dann das folgende Schreiben vom Arzt bekommen. Somit verwehrt sie mir mein Umgangsrecht mit meiner Tochter da wir getrennt leben und das in unterschiedlichen Bundesländern.
Text der auf dem Zettel (Rezept) vom Arzt steht:
Aus allgemeinmedizin. Sicht ist im Rahmen der in Coronakrise verordneten Kontakt- und Reisebeschränkungen kein Aufenthalt beim Vater in einem anderen Bundesland möglich.
Ist das Rechtens? Kann man dagegen vorgehen?
18:55 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
rein formal kann man eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht dagegen beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften jedoch äußerst gering sein ...
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Widersprochen am 06.04.2020 21:05:22 Uhr
Ich sehe das anders. Den Coronavirus vorzuschieben, um den Umgang auszusetzen - und nichts anders macht die Kindesmutter in diesem Fall wohl - ist nicht der richtige Weg. Ich denke eher, dass man keinen Richter findet, der Umgang aussetzen würde. Die sozialen Kontakte des Kindes sind weiterhin sehr wichtig. Solange das Kind oder der Kindesvater nicht unter Quaratäne stehen, spricht nichts gegen den Umgang.