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Ärztlich angeordnetes Kontaktverbot mit eigenem Kind

Gefragt am 06.04.2020
18:55 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1751 | Bewertung 1.7/5

 

Die Mutter meines Kindes ist zum Arzt gegangen und hat dann das folgende Schreiben vom Arzt bekommen. Somit verwehrt sie mir mein Umgangsrecht mit meiner Tochter da wir getrennt leben und das in unterschiedlichen Bundesländern.

Text der auf dem Zettel (Rezept) vom Arzt steht:
Aus allgemeinmedizin. Sicht ist im Rahmen der in Coronakrise verordneten Kontakt- und Reisebeschränkungen kein Aufenthalt beim Vater in einem anderen Bundesland möglich.

Ist das Rechtens? Kann man dagegen vorgehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.04.2020
18:55 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 06.04.2020
20:56 Uhr

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Beantwortet am 06.04.2020 20:56 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1751 | Bewertung 1.7/5

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

rein formal kann man eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht dagegen beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften jedoch äußerst gering sein ...



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Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
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1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?
Dadurch das sehr kurz nach der Antwort sogar ein Widerspruch kam kann man mit der originalen Antwort vermutlich nicht viel anfangen.

Kommentare anderer Experten


 Steffan Schwerin
Steffan Schwerin
Widersprochen am 06.04.2020 21:05:22 Uhr

Ich sehe das anders. Den Coronavirus vorzuschieben, um den Umgang auszusetzen - und nichts anders macht die Kindesmutter in diesem Fall wohl - ist nicht der richtige Weg. Ich denke eher, dass man keinen Richter findet, der Umgang aussetzen würde. Die sozialen Kontakte des Kindes sind weiterhin sehr wichtig. Solange das Kind oder der Kindesvater nicht unter Quaratäne stehen, spricht nichts gegen den Umgang.






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