Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"

Rechte am Kind

Gefragt am 03.10.2009
12:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4361

 

Als mein Fall ist folgender und macht mir echt Sorgen. Ich habe ein Kind von einem Mann aus der Domenikanischen Republik. Wir sind nicht verheiratet. Er wurde hier in Deutschland wegen räuberischer Erpressung an mir, verurteilt und ausgewiesen. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er wurde von mir auch nie als Vater angegeben. Jetzt hat er sich nach 3 Jahren wieder bei mir gemeldet und möchte das Kind sehen. Ich denke er macht das, weil er Rechte an meinem Kind haben möchte und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kann er einen Vaterschaftstest erzwingen ? Ich bekomme keinen Unterhalt von Ihm und möchte auch keinen. Ich möchte auch keinen Kontakt zu ihm, weil er sehr gewalttätig ist und in seiner Heimat auch schon mal jemanden umgebracht hat. Seine Bewährung in Deutschland läuft jetzt im Februar auch ab. Ich habe Angst das er mir mein Kind entführt oder jemanden herschickt, den er aus dem Gefängnis noch kennt. Er hat nur die Adresse und die Telefonnummer von meinem Vater, nicht von mir. Ich habe Angst vor ihm und ich weiss nicht was er vorhat. Hat er Chancen einen Vaterschaftstest zu erzwingen, um ihn als Vater zu identifizieren ? Ich weiss nicht welche Schritte ich gegen ihn einleiten kann, damit er nicht an mein Kind kann. Wie gesagt sind wir auch nicht verheiratet und er wurde auch nirgends als Vater angegeben.
Mit freundlichen Grüssen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.10.2009
12:26 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 03.10.2009
16:13 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.10.2009 16:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4361

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Grundsätzlich hat der leibliche Vater des Kindes einen Rechtsanspruch auf Feststellung der Vaterschaft, der notfalls auch gerichtlich durchsetzbar ist. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1598a BGB, den ich Ihnen zum besseren Verständnis nachfolgend beigefügt habe:

§ 1598a BGB

Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung

(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 33 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung