Namensänderung Kind
Gefragt am 13.10.201009:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4874
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Verlobte und ich werden heiraten, sie wird dabei meinen Namen annehmen. In die Ehe bringt sie ein uneheliches Kind mit, das ihren Namen trägt. Der Kindsvater (das bin nicht ich) zahlt Unterhalt für das Kind, hat aber kein gerichtlich bestätigtes Sorgerecht o.ä. Das Kind soll ebenfalls meinen Namen (den neuen Familiennamen) übernehmen. Frage: wie geht das - durch Adoption des Kindes durch mich? Und: muss der Kindsvater hierzu sein Einverständnis geben? Und zuletzt: wird durch eine Adoption die Unterhaltspflicht des Kindsvaters tangiert? Vielen Dank!
09:12 Uhr
Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworte:
Eine Adoption kann ich Ihnen nicht empfehlen, da dadurch das Verwandtschaftsverhältnis zum leiblichen Vater unterbrochen wird und der damit auch nicht mehr verpflichtet wäre, Kindesunterhalt zu bezahlen ...
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