nachzug meiner ehefrau nach deutschland
Gefragt am 24.09.200911:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4323
ich bin deutscher und verheiratet mit einer frau aus vietnam nur wurde der nachzug verweigert aus dubiösen behauptungen es würde nur scheinehe und nicht von langer duaer sein.
ich bin deshalb jetzt nach vietnam gegangen um damit wir beide trozdem zusammen leben können.
besteht überhaupt eine möglichkeit zusammen in deutschland zu leben.
ich habe erfahren das nach mehrjährigem zusammen leben in vietnam das dann nicht mehr verweigert werden darf, ist das so?
11:01 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
die für Ihre Frau maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz.
Nach §28 AufenthG ist dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen die Aufenthaltserlaubnis, wenn der Deutsche seinen gewöhlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Unterhalt des zuziehenden Ehegatten nicht gesichert ist. Dann gilt für die Auländerbehörde, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilen soll ...
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