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nachzug meiner ehefrau nach deutschland

Gefragt am 24.09.2009
11:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4323

 

ich bin deutscher und verheiratet mit einer frau aus vietnam nur wurde der nachzug verweigert aus dubiösen behauptungen es würde nur scheinehe und nicht von langer duaer sein.
ich bin deshalb jetzt nach vietnam gegangen um damit wir beide trozdem zusammen leben können.
besteht überhaupt eine möglichkeit zusammen in deutschland zu leben.
ich habe erfahren das nach mehrjährigem zusammen leben in vietnam das dann nicht mehr verweigert werden darf, ist das so?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.09.2009
11:01 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 24.09.2009
11:41 Uhr

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Beantwortet am 24.09.2009 11:41 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4323

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die für Ihre Frau maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz.

Nach §28 AufenthG ist dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen die Aufenthaltserlaubnis, wenn der Deutsche seinen gewöhlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass der Unterhalt des zuziehenden Ehegatten nicht gesichert ist. Dann gilt für die Auländerbehörde, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilen soll ...



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