Nachnamensänderung
Gefragt am 19.09.201021:13 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4799
Meine 14 jährige Tochter wurde von meinem Exmann mit 2 Jahren adoptiert. Inzwischen bin ich seit 6 Jahren wieder verheiratet, mein jetziger Mann hat meinen Namen (Mädchennamen) angenommen, unsere gemeinsamen 2 Kinder tragen ihn ebenfalls. Meine erste Tochter hat den dringenden Wunsch ebenfalls unseren jetzigen Familiennamen zu tragen, doch mein Exmann (selber Familienrichter) möchte das nicht...was können wir tun?
21:13 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsinformationen wie folgt Stellung nehmen möchte.
Die von Ihnen geschilderte Konstellation ist rechtlich nicht unkompliziert, da das Namensrecht in Deutschland vergleichsweise rigide geregelt ist. Der Name einer Person dient ihrer eindeutigen Identifizierung im Rechtsverkehr, und ist ein Name einmal vergeben, berechtigen nur außergewöhnliche Umstände zur nachträglichen Namensänderung.
Dies vorangestellt, käme zunächst eine Einbenennung Ihrer Tochter aufgrund ihrer zweiten Heirat in Betracht. Hierzu würden Sie allerdings die Zustimmung Ihres ersten Ehenmannes benötigen. Das gilt selbst dann, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, denn Ihre Tochter trägt den Namen Ihres ersten Mannes. Daher kommt Ihrem ersten Ehemann ein enstprechendes Mitspracherecht zu, so dass seine Zustimmung zur Namensänderung zwingend notwendig wäre ...
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