Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"

Mitversicherung von Kindern

Gefragt am 02.04.2011
12:59 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4403

 

Hallo,

meine Tochter ist bei meinem Ex-Mann von Geburt an gesetzlich familienversichert. Jetzt teilt er mir mit, dass er die ges. KV gekündigt hat, um sich privat zu versichern. Mein jetziger Mann und ich sind bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert, in der es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern gibt.
Meine Frage:
Darf mein Ex die Familienvericherung ohne meine Zustimmung kündigen bei gem. Sorgerecht und wer kommt für die Kosten auf, da die Düsseldorfer Tabelle von einer gesetzlichen Familienversicherung ausgeht?
Kann mein Ex in diesem Fall die Versicherungspflicht auf mich abwälzen oder ist er in der Pflicht, sich um eine Mitvericherung des gem. Kindes zu bemühen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.04.2011
12:59 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 02.04.2011
13:36 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 02.04.2011 13:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4403

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Für Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, sieht das Gesetz ( § 1687 Absatz 1 BGB) bei gemeinsamen Sorgerecht das gegenseitige Einvernehmen der Eltern vor. Für Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen wird dem Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält, die Alleinentscheidungsbefugnis zugesprochen. Es ist prinzipiell Aufgabe der Eltern, im Rahmen ihres gemeinsamen Sorgerechts sich bei Meinungsverschiedenheiten zum Wohl der Kinder zu einigen ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 33 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung