Mitversicherung von Kindern
Gefragt am 02.04.201112:59 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4403
Hallo,
meine Tochter ist bei meinem Ex-Mann von Geburt an gesetzlich familienversichert. Jetzt teilt er mir mit, dass er die ges. KV gekündigt hat, um sich privat zu versichern. Mein jetziger Mann und ich sind bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert, in der es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern gibt.
Meine Frage:
Darf mein Ex die Familienvericherung ohne meine Zustimmung kündigen bei gem. Sorgerecht und wer kommt für die Kosten auf, da die Düsseldorfer Tabelle von einer gesetzlichen Familienversicherung ausgeht?
Kann mein Ex in diesem Fall die Versicherungspflicht auf mich abwälzen oder ist er in der Pflicht, sich um eine Mitvericherung des gem. Kindes zu bemühen?
12:59 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Für Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, sieht das Gesetz ( § 1687 Absatz 1 BGB) bei gemeinsamen Sorgerecht das gegenseitige Einvernehmen der Eltern vor. Für Angelegenheiten des täglichen Lebens dagegen wird dem Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält, die Alleinentscheidungsbefugnis zugesprochen. Es ist prinzipiell Aufgabe der Eltern, im Rahmen ihres gemeinsamen Sorgerechts sich bei Meinungsverschiedenheiten zum Wohl der Kinder zu einigen ...
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