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Kindeswohl

Gefragt am 11.04.2018
08:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2690

 

Enkel wohnt seid Geburt (4 Jahre) bei uns, Rückführung ab Oktober 2017 zwei mal die Woche mit Übernachtung (aggressive Auffälligkeit Jugendamt gemeldet), nach Streit (SMS) holt unsere Tochter mit Zustimmung Jugendamt (Rückführung wurde abgebrochen) Enkel kplt. zu sich. Nun kommt unser Enkel nach 1 ½ Wochen zu uns übers Wochenende. Frage: Was können wir machen unseren Enkel nicht heraus geben zu müssen wenn unser Enkel nicht mit unserer Tochter gehen möchte wenn sie ihn abholt, er sich auch massiv wehrt und sie ihn nur mit „Gewalt“ nehmen könnte ? Verbleibensanordnung wurde vor 3 Monaten abgelehnt weil es eine Rückführung gibt/gab.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.04.2018
08:46 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 12.04.2018
20:37 Uhr

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Beantwortet am 12.04.2018 20:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2690

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich gern wie folgt beantworten möchte:

Die Frage ist, weshalb das Jugendamt die Rückführung unterstützt, wenn es nicht klappt mit der Kindesmutter ...



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