Kind aus früherer Ehe
Gefragt am 07.09.200912:35 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5992 | Bewertung 4.7/5
Das Kind ist 12 Jahre und 8 Monate alt, lebt bei der Mutter. Vater und Mutter haben gemeinsames Sorgerecht. Der Vater bezahlt ordnungsgemäß Kindesunterhalt. Beide Eltern sind berufstätig und somit wirtschaftlich nicht aufeinander angewiesen.
Darf eine Mutter als erzieherische Strafe bereits abgesprochene Besuchstermine beim Vater platzen lassen? Wie kann sich der Vater dagegen wehren? Darf er sein Kind entgegen der Weisung der Mutter abholen?
Das Kind befindet sich in kieferorth. Behandlung. Hätte auch der Vater vorab dieser Behandlung zustimmen müssen? Behandlung nur mit Zustimmung beider Elternteile?
Das Kind hat nun wiederholt(2x)einen Teil seiner losen Zahnspange verloren. Deshalb wurde ihm der Besuch beim Vater verboten. Die Mutter hat mit dem Kind einen Vertrag abgeschlossen, in dem das Kind beim platzen der kieferorth. Behandlung zur Zahlung von 2000€ verpflichtet wird. Ist das überhaupt zulässig? Wer bezahlt, wenn diese Behandlung tatsächlich platzt?
Ab wann (Alter) darf ein Kind selbst entscheiden, bei welchem Elternteil es wohnen will und was ist zu tun? zB. Unterhalt und Kindergeld neu regeln.
12:35 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst ist der geschlossene Vertrag unwirksam. Es läge hier ein Insichgeschäft vor, § 181 BGB. Im dürfte der Vertrag sittenwidrig sein.
Das Platzenlassen der Besuchstermine brauchen Sie nicht hinnehmen. Egal ob als Strafe oder aus anderen Gründen. Ich kann Ihnen hier nur empfehlen, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen, das ist vor dem Familiengericht möglich. Vereitelt dann die Mutter weiter den Umgang, so kann die Zahlung eines Zwangsgeldes die Folge sein ...
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