Hausnutzung
Gefragt am 10.10.201021:08 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4491 | Bewertung 5/5
Hallo,
wir leben seit 8 Monaten getrenntin unserem 3Familienhaus(50:50)haben 3volle Etagen mit eigenen Eingängen,wurde zu 95%von mir bezahlt.Das Haus ist in Eigentumswohnungen aufgeteilt.Meine Frau unten,beste Wohnung mit Keller+Winterg.,Kinder(21,26)in der Mitte,ich am Dachboden(2Zi). Nun hat mir meine Frau mitgeteilt sie könne mich nach der Scheidung aus dem Haus rausklagen,weil
1.sie aus diesem Ort kommt(ich 30km entfernd)und sie das Grundstück von ihrer Mutter bekam.Ich habe ein gleichgroßes angrenzendes Grundst.für den gleichen Wert dazugekauft.Außerdem ist sei sie krank,hatte vor 2 Jahren eine Krebsop(keine Metastasen).
2.weil ich vor 4Mon nachmittags eine Frau in meine Wohnung gebracht habe.Dort hat sie gekocht und meine Frau roch die ungewöhnlichen Dämpfe,drängte sich in meine Wohnung und machte Stress.20min danach sind wir gefahren.Seitdem ist niemand mehr gekommen und bis zur evtl.Scheidung wird auch keine Frau mehr kommen.
Falls ein Richter meiner Frau wirklich das Haus zuteilt,muss sie mich ja wohl auszahlen??Kann ich ihr Angebot ausschlagen und Teilungsversteigerung beantragen?Meine Mutter würde mir ihren Bausparvertrag zum Bieten auf eine Wohnung geben.
21:08 Uhr
Antwort von Tobias Rösemeier (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Ich weise darauf hin, dass das Hinzufügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann.
Leider geht aus Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht eindeutig hervor, wie die grundbuchlichen Eigentumsverhältnisse tatsächlich sind. Sie schreiben einerseits, dass Sie 50 : 50 Eigentümer des Hauses sind und andererseits Ihre Ehefrau das Grundstück auf welchem offensichtlich das 3-Familienhaus steht, von deren Mutter übertragen erhalten hat.
Insoweit ist eine abschließende Beratung nur schwer möglich.
Ihre Ehefrau hat aufgrund der Tatsache, dass sie aus dem Ort stammt, in dem das Haus steht keinerlei Recht, Sie aus dem Haus zu klagen. Auch die Begründung, dass Ihre Ehefrau an Krebs erkrankt war, rechtfertigt dies nicht.
Unabhängig davon haben Sie das Recht, in Ihrer Wohnung Personen zu empfangen, es bedarf hierzu nicht der Zustimmung Ihrer Ehefrau ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Familienrecht" Jetzt eigene Frage stellen!