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Eidesstattliche Versicherung

Gefragt am 05.08.2009
12:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5038 | Bewertung 5/5

 

Mein Mann git eine eidesstattliche Versicherung ab. In dem dazugehörigen Formular wird nach dem Einkommen der Ehefrau gefragt. Bin ich als Ehefrau verpflichtet, mein Einkommen anzugeben?
Welche Folgen kann das haben? Oder kann man anders vorgehen?

für eine schnelle Bearbeitung wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

G. Schmitz

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.08.2009
12:19 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 05.08.2009
12:42 Uhr

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Beantwortet am 05.08.2009 12:42 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5038 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Es ist durchaus üblich, dass auch das Nettoeinkommen des Ehegatten angegeben werden muss. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Schuldner, also hier Ihr Ehemann gegen die Ehefrau einen Taschengeldanspruch hat. Dieser Taschengeldanspruch unterliegt nämlich
bedingt der Pfändung.

So hat der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung entschieden (BGH, Beschluss vom 19 ...



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