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drohende Entziehung des Aufenthaltbest.gesetz für Tochter 16 Jahre

Gefragt am 10.12.2009
16:46 Uhr | Einsatz: € 21,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3709 | Bewertung 5/5

 

Wir haben heute einen Termin für nächste Woche Donnerstag vor dem Familiengericht erhalten. Unsere Tochter lebt zur Zeit, seit ca. 2 Monaten, in einer Pflegefamilie aufgrund von jahrelange Schwierigkeiten, die auch durch eine zweijährige Familientherapie nicht dauerhaft beseitigt werden konnten.Jetzt geht es darum, dass das Jugendamt verhindern will, dass wir unsere Tochter in einer Psychatrischen Klinik untersuchen und gegebenfalls auch therapieren lassen wollen. Aufgrund von Gründen wie Suizidversuch im letzten Jahr, stehlen, Ritzen usw. sehen wir psychologischen Handlungsbedarf, aber das Jugendamt fände eine Wohngruppe geeigneter. In dem Bericht des Jugendamtes wurden viele dieser Dinge verschwiegen oder beschönigt. Meine Frage:
Da ich viele Dinge durch Dokumente oder auch Zeugen widerlegen kann, möchte ich vorab eine Stellungnahme an das Gericht schicken, macht das Sinn, oder kann ich dadurch Nachteile haben?
Gruß, Ina Gießen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.12.2009
16:46 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 10.12.2009
17:01 Uhr

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Beantwortet am 10.12.2009 17:01 Uhr | Einsatz: € 21,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3709 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung es ist es nicht nur wichtig, sondern sogar zwingend notwendig, dass das Familiengericht die tatsächliche Sachlage kennt, um eine gerechte Entscheidung zu erlassen ...



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