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Dauer der Unterstützung an Studenten

Gefragt am 02.08.2010
12:18 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3811

 

Wir unterstüzen unseren Sohn zur Zeit noch mit 700 € monatlich.Er hat seit mehreren Monaten den Kontakt zu uns völlig abgebrochen.Durch Dritte haben wir von dem bestandenen 1. Staatsexamen in Jura gehört ( im Juli war Zeugnisausgabe)und dass er wohl zum 01.11.2010 eine Stelle im Referendariat antritt.Wie lange müssen wir ihn noch finaziell unterstützen?Studienbeginn Wintersemester 2003 und seitdem unterstützung durch uns.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.08.2010
12:18 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 05.08.2010
12:26 Uhr

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Beantwortet am 05.08.2010 12:26 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3811

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Unterhaltspflicht besteht bis zum Ende der 1. Ausbildung. Bei uns Juristen ist dies das Bestehen des 2. Juristischen Staatsexamens. Dies ist am Ende der 2jährigen Referendarszeit.

Allerdings wird das Einkommen des Sohnes auf die Unterhaltspflicht angerechnet ...



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