16. September 2010
Bewertung EFH
Guten Tag!
Finanzamt kalkuliert den Wert der geerbten Immobilie gem §§ 180ff BewG viel zu hoch, weil wesentliche Aspekte (zB Lage in der Flughafen-Einflugschneise, Autobahn-Lärm, Buslinie vor der Tür + v.a. umfangreicher Renovierungsbedarf) keine Berücksichtigung finden.
Begründung: Da typisiertes Verfahren, keine Berücksichtigung möglich....
Trifft das zu?
Falls ja, wie kann man eine konkrete/sachnähere Bewertung durchsetzen?
Gruß
M
Michael Herrmann
· Köln
25. August 2009
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte...
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