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Auslandsadoption

Gefragt am 01.10.2009
15:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4541 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ein entfernter Verwandte möchte mich gerne adoptieren.
Die Adoption würder aber in England ablaufen, da er in
England wohnt.

Erkennen die deutschen Behörden eine solche Adoption an?
Wir sich dadurch in Deutschland auch mein Geburtsname ändern?
Kann meine Frau/Kinder den Namen ebenfalls annehmen ?

Worauf ist zu achten?

Mit freundlichen Grüßen
Silz

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.10.2009
15:50 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 01.10.2009
16:18 Uhr

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Beantwortet am 01.10.2009 16:18 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4541 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es ist hier die Frage, ob die Adoption nach britischem oder deutschem Recht ablaufen soll. Weiterhin ist fraglich, ob der Verwandte nur in UK lebt oder auch britischer Staatsbürger ist.

In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Erwachsenenadoption. Insoweit wäre die Adoption nach deutschem Recht abzuwickeln.

Die Adoption von Erwachsenen durch Erwachsene, § 1767 BGB ist üblicherweise keine Volladoption, insbesondere entfallen nicht die Bindungen zur leiblichen Familie, § 1770 BGB. Damit wird beispielsweise ein Ablegen von Unterhaltsverpflichtungen oder ähnliches verhindert.

Beide Seiten erwerben in diesem Fall die gleichen Rechte und Pflichten, die aus einem leiblichen Verhältnis hervorgehen. Die Adoptierten erhalten als neuen Geburtsnamen den Namen der annehmenden Person, der leibliche Geburtsname erscheint in keinem Dokument des Adoptierten mehr ...



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