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Anrechte auf Haus

Gefragt am 14.08.2009
16:23 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3967

 

Ich bin seit 2002 verheiratet. Mein Mann hat 2005 das Haus seiner Eltern per Übergabevertrag übertragen bekommen, allerdings mit der Klausel, dass das Haus im Falle seines Ablebens an die Eltern zurückgeht oder bei einer Veräußerung oder Belastung ohne Zustimmung der Übergeber.

Hätte ich im Falle einer Scheidung irgendwelche Anrechte auf das Haus?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.08.2009
16:23 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 14.08.2009
16:30 Uhr

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Beantwortet am 14.08.2009 16:30 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3967

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Familienrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Leider sehe ich keine Möglichkeit, dass Sie an dem Haus irgendwelche Ansprüche im Falle einer Scheidung geltend machen können.

So wie ich den Sachverhalt verstehe, ist Ihr Mann im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen, so dass er auch grundsätzlich alle Rechte an dem Haus hat.

Auch scheidet die Berücksichtigung des Hauses bei einem eventuell durchzuführenden Zugewinnausgleich aus ...



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