1613 BGB notwendige Voraussetzung Verlangen nach Auskunft über wirtschaftliche Verhältnisse
Gefragt am 22.07.201621:29 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2247
Eine der genanten Ausnahmen, Alternativen liegt nicht vor. Können Sie die notwendige Vorraussetzung "Verlangen nach Auskunft über Einkünfte und Vermögen" mit Rechtssprechung auch belegen? Verfahren wäre in Frankfurt Main dann anhängig, wenn es zu eine Klage durch die Kindesmutter kommt.
Vielen Dank
21:29 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Familienrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre weiter Frage.
Die Voraussetzung ergibt sich direkt aus dem Gesetzestext:
"Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, ...
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