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KreditkartenKündigung

Gefragt am 24.04.2015
09:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3272

 

1996 wurde ein Kreditkartenrahmenvertrag geschlossen, der 2010 von der Bank gekündigt , aber die Forderung noch nicht gerichtlich angemahnt wurde.

Nach meiner Ansicht ist Verjährung eingetreten.

Nach Ansicht der Bank sind Ansprüche aus Kreditkartenverträgen nach Vorschriften der Verbraucherkredite geregelt und daher §497 BGB maßgebend ist.

Welche Ansicht ist richtig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.04.2015
09:39 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 24.04.2015
10:34 Uhr

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Beantwortet am 24.04.2015 10:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3272

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Bankrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Die Bank beruft sich wahrscheinlich auf eine Hemmung der Verjährung gemäß § 497 Absatz 3 Satz 3 BGB. Dies setzt voraus, dass Sie mit der Bank einen Verbraucherdarlehensvertrag gemäß § 491 BGB geschlossen haben und aus diesem Vertrag eine Rückzahlungsforderung besteht ...



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