Anschlussfinazierung Immobilie - Verschleppung der Konditionen
Gefragt am 08.01.201114:17 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4127 | Bewertung 4/5
Sachverhalt:
1-Fam. Haus Darlehen soll anschlussfinaziert werden.
Aktuelles Darlehen läuft zum 30.07.2013 aus, daher Forwarddarlehen im Sept. 2010 mit Hausbank und Alternativbank diskutiert. Konditionen wurden von der Hausbank per email mit angefügter Berechnung in pdf schriftlich übermittelt und ebenfalls per email angenommen.
Erst nach ca. 2 Monaten kommt finaler Vertragsentwurf per Post mit gänzlich anderen Konditionen, als vorab besprochen. Hausbank spielt auf Mißverständnis, Situation wurde von mir schriftlich chronologisch zusammengefasst mit der Bitte um eine konkrete Stellungnahme. Bisher wird nur "Gespräch zur Diskussion einer einvernehmlichen Lösung angeboten", welches ich aber als mittlerweile überflüssig betrachte, da Zinskonditionen am Markt längst weggelaufen sind.
Konkret:
230.000 EUR sollten ab 01.08.2013 zu 3,55% Sollzins für 10 Jahre anschlussfinanzieret werden (d.h. Festzins bis 30.07.2023).
Hausbank hat daraus 10 Jahre zu 3,55% ab 09/2010 bis 09/2013 gemacht, mit dem Hinweis, das der Vertrag nur sofort starten kann. Dies erscheint aber völlig unlogisch, da existierender Vertrag noch bis 2013 weiterläuft, d.h. 2 Verträge würden sich "überlappen".
Fazit:
Haubankangebot reduziert Zinsfestschreibung, wo eff. Zinsen und Tilgung bezahlt werden können, auf 7 Jahre.
Durch die "verschleppte Antwort" der Hausbank (Vertragsentwurf hat 2 Monate zur Ausstellung benötigt), sind Konditionen aktuell wesentlich höher.
Kann hier, bei Nachweis über schriftlichen email-Verkehr, Schadensersatz durch Verletzung eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses (CIC) eingeklagt werden?
Wie sehen die Chancen auf Erfolg aus?
14:17 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Bankrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Eine abschließende Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage ist ohne Sichtung des Vertragswerkes sowie insbesondere ausgiebiger Prüfung der betreffenden E-Mails im Rahmen einer Erstberatung leider nicht möglich, dennoch möchte ich Ihnen eine erste rechtliche Tendenz aufzeigen.
Sie schrieben folgendes (dies ist aus meiner Sicht der maßgebliche Satz):
„Konditionen wurden von der Hausbank per email mit angefügter Berechnung in pdf schriftlich übermittelt und ebenfalls per email angenommen ...
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