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Abtretung oder Rangänderung einer Grundschuld

Gefragt am 19.12.2012
16:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6246

 

Für eine Bank (A) sind für drei verschiedene Darlehen drei Grundschulden eingetragen. Die erste über 100 TEUR, die zweite über 20 TEUR und die dritte über 30 TEUR. Das erste Darlehen lässt sich aufgrund vertraglicher Vereinbarungen jederzeit komplett vorzeitig tilgen. Für die beiden anderen besteht noch eine Bindung von 18 Monaten.


Frage: Falls das Darlehen über 100 TEUR nun vorzeitig abgelöst wird, könnte die bestehende Grundschuld an eine andere Bank (B) abgetreten werden? Bleibt diese Grundschuld nach Tilgung des Darlehens überhaupt an rangerster Stelle oder kann die Bank (A) dafür sorgen dass die beiden anderen Grundschulden nachrücken und die rangerste Grundschuld somit nachrangig wird.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.12.2012
16:14 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 19.12.2012
16:44 Uhr

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Beantwortet am 19.12.2012 16:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6246

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Bankrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn Sie das Darlehen ablösen, entfällt damit der Sicherungszweck und Sie haben einen Rückgewähranspruch bezüglich der Grundschuld. Nach Rückgewähr der Grundschuld an Sie wird die bisherige Fremdgrundschuld zu einer Eigentümergrundschuld. Diese Eigentümergrundschuld behält zunächst ihren Rang, allerdings kann die Bank A über § 1179a BGB eine Löschung verlangen, um die bisher nachrangigen anderen beiden Grundschulden nachrücken zu lassen ...



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