unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
Gefragt am 16.07.201009:24 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8233
Guten Tag,
meine Freundin hat einen tunesischen Freund, der seit 2 Jahren hier in Deutschland lebt und arbeitet. Ab wann bekommt er eine
unbefristete Aufenthaltsgenehmigung?
09:24 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Ausländerrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland nennt sich seit einigen Jahren Niederlassungserlaubnis. Sie ist geregelt in § 9 AufenthG und kann grundsätzlich erst nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der BRD erteilt werden.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen darf ich auf § 9 AufenthG verweisen:
§ 9 Niederlassungserlaubnis
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
1.
er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2.
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
3.
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
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