nachzug ehefrau
Gefragt am 16.10.200913:05 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4382
mir und meiner vietnamesichen ehefrau wird eine scheinehe vorgeworfen, was aber nicht der fall ist und ihr wird deshalb der nachzug zu mir nach deutschland verweigert.
das ist ein harter vorwurf und ich habe deshalb sogar schon eine hausdurchsuchung durch den BGS gehabt um festzustellen ob irgend welche zahlungen geflossen sind und ich konnte nachweisen das ich mich regelmäßig in vietnam aufgehalten habe bis zu unserer heirat in vietnam.
wie können wir weiter vorgehen.
13:05 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Ausländerrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie sollten hier erneut eine Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau beantragen. Dazu muss das Bestehen der Ehe natürlich nachgewiesen werden. Dies kann durch Vorlage bestimmter Unterlagen realisiert werden.
Weiterhin gibt die Aufteilung und Einrichtung der gemeinsamen Wohnung Aufschluss über die Tatsache, ob eine Ehe besteht oder nicht oder nur eine Scheinehe vorliegt.
Sie sollten also einen Antrag stellen und wenn dieser negativ beschieden wird, sollten Sie Widerspruch dagegen einlegen.
Dann sollten der Behörde möglichst viele Kriterien präsentiert werden, die für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft sprechen ...
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