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Zuschläge bei Krankheit

Gefragt am 26.06.2014
09:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2787

 

Unsere Arbeitnehmer erhalten einen Zuschlag für Sonntags- und Nachtarbeiten; Dies sind sozialversicherungs- und steuerfrei. Lt. Urteil BAG müsste dieser Zuschlag auch bei Krankheit bezahlt werden. Gilt das generell?
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit im Rahmen einer Vertragsänderung das die Zahlung von Zuschlägen bei Krankheit ausschließt? Es kann doch nicht sein dass jemand der die besonderen Erschwernisse der Sonntagsarbeit nicht hat auch noch mehr bekommt als wenn er gearbeitet hätte und der AG diese Zuschläge gleich doppelt bezahlen muss, nämlich an den Kranken als auch an den der ersatzweise Dienst für den Erkrankten verrichtet.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.06.2014
09:16 Uhr
 Stefan Steininger Stefan Steininger Beantwortet am 26.06.2014
09:32 Uhr

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Beantwortet am 26.06.2014 09:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2787

Antwort von Stefan Steininger (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

das BAG hat in der Entscheidung 5 AZR 89/08 vom 14.01.2009 deutlich klar gemacht, dass die Zuschläge ebenfalls unter die Entgentfortzahlung fallen.
Selbst die Einwendungen des dortigen Arbeitgebers wurden nicht als durchgreiflich angesehen. Vielmehr sagt das BAG ausdrücklich:
\"Die Arbeit der Klägerin an den Sonn- und Feiertagen ist allein aufgrund ihrer jeweiligen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgefallen, denn die Klägerin war an den fraglichen Sonn- und Feiertagen zum Dienst eingeteilt ...



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