Wochenendreise bei Arbeitsunfähigkeit
Gefragt am 08.03.201111:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5313
Bitte teilen Sie schnellstmöglichst mit, ob ich während einer Arbeitsunfähigkeitszeit wegen Depression ein Wanderwochenende in einem Hotel im Sauerland mit meinem Mann verbringen darf. Ich selbst würde das gebuchte Hotel wohl gerne absagen, aber mein Mann möchte es wie gebucht antreten. Bitte teilen Sie mir mit, ob ich arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätte oder ob ich beruhigt das Wochenende antreten kann. Sicherlich würde Wandern in der Natur meinem Krankheitsbild nicht schaden.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
11:31 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Das während einer Krankschreibung erlaubte Verhalten des Arbeitnehmers ist immer abhängig vom Krankheitsbild. Denn eine Krankschreibung bedeutet für Arbeitnehmer nicht gleichzeitig, dass sie nur zu Hause im Bett sein dürfen. Allerdings müssen sie bestimmte Sorgfaltspflichten beachten und immer alles tun, damit die Genesung nicht verzögert wird. Verstößt ein Arbeitnehmer jedoch gegen seine Fürsorge- und Treuepflichten, kann das unter Umständen eine verhaltensbedingte Kündigung begründen, in Extremfällen sogar eine fristlose Kündigung ...
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