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Vertragsrecht in Bezug auf Kündigungsfrist

Gefragt am 03.06.2011
12:22 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4124

 

Guten Tag,
ich bin am 01.04.1995 in der Firma eingetreten.
Im Dienstvertrag besteht eine Klausel, daß die bei längerer
Betriebszugehörigkeit verlängerten Kündigungsfristen auch für
den Arbeitnehmer gelten.

Zum 31.03.1995 habe ich bei der Firma gekündigt und war für
eine Woche nicht in der Firma beschäfigt und habe in einer anderen Firma gearbeitet. Das ist natürlich auch belegbar.

Nach dieser einen Woche habe ich in der alten Firma erneut angefangen, es wurde jedoch nie wieder ein schriftlicher Dienstvertrag geschlossen.

Ich möchte mir nun eine neue Stelle suchen und frage mich ob ich mich auf die gesetzliche Kündigungsfrist nach BGB berufen kann, da
eben kein neuer Vertrag geschlossen wurde, denn ich möchte natürlich nicht das für mich die verlängerten Kündigungsfristen gelten.

Vielen Dank für Antwort.
MFG.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.06.2011
12:22 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 03.06.2011
12:47 Uhr

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Beantwortet am 03.06.2011 12:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4124

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Sie sind seit 1995 in der Firma und damit seit 16 Jahren.

Nach § 622 Absatz 2 Nr. 6 BGB bestünden dann für den Arbeitgeber 6 Monate Kündigungsfrist, die auch für Sie als Arbeitnehmer gelten, sofern dies im Arbeitsvertrag entsprechend geregelt ist.

Sofern Ihnen diese 6 Monate zu lang sind, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag sprechen ...



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