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Verrechnung Insolvenzforderung und Arbeitnehmerkredit

Gefragt am 25.08.2009
18:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3998

 

Mein ehemaliger Arbeitgeber musste Insolvenz anmelden. Bei meiner Einstellung hatte ich von diesem Arbeitgeber ein Darlehen für meinen Umzug erhalten, welches zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht vollständig getilgt war. Meine Insolvenzforderungen durch Gehaltsausfall an meinen ehemaligen Arbeitgeber sind dabei höher als die Rest-Schuld des Darlehens. Trotzdem fordert mein ehemaliger Arbeitgeber nun die Zahlung der Rest-Schuld ein.
Meine Frage ist also, ob ich die Rest-Schuld aus dem Darlehen begleichen muss, obwohl meine Insolvenzforderung höher ist.

Vielen Dank für eine Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.08.2009
18:55 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 25.08.2009
19:32 Uhr

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Beantwortet am 25.08.2009 19:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3998

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

ich gehe davon aus, dass Ihre Gehaltsforderung entstanden und fällig geworden ist, bevor das InsO-Verfahren eröffnet wurde.

In dem Fall können sie nach § 94 aufrechnen. § 94 InsO lässt die Aufrechnung nämlich ausdrücklich dann zu, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Verfahrenseröffnung bestanden hat ...



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