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Urlaubsanspruch während Krankheit u. Mutterschutz

Gefragt am 04.01.2010
19:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4628

 

Am 25.09.2009 endete meine dreijährige Erziehungszeit, bzw. Elternzeit und ich hätte die Arbeit bei meinem Arbeitgeber wieder aufnehmen müssen. Allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt wieder schwanger und wurde von meinem Arzt wegen vorzeitigen Wehen bis zum 30.11.2009 krankgeschrieben. Ab den 30.11.2009 begann dann mein Mutterschutz, der bis Anfang April andauert, aufgrund einer Frühgeburt.



Nun, meine Frage: Habe ich einen Anspruch während dieser Zeit auf Urlaub und kann ich diesen dann von meinem Arbeitgeber ausbezahlen lassen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.01.2010
19:36 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 04.01.2010
20:43 Uhr

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Beantwortet am 04.01.2010 20:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4628

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

§ 17 BEEG regelt den Urlaubsanspruch während der Elternzeit.

Während der Elternzeit kann der Erholungsurlaub für das Urlaubsjahr um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat der Elternzeit gekürzt werden, es sei denn der Arbeitnehmer ist weiterhin in Teilzeit beschäftigt.

Wurde vor dem Beginn der Elternzeit noch nicht der vollständige Urlaub gewährt, so ist der Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr zu gewähren.

Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so ist der noch nicht gewährte Urlaub durch den Arbeitgeber abzugelten.

Wurde vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub gewährt, als dem Arbeitnehmer zustand, so kann der Arbeitgeber den Urlaub nach der Elternzeit um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen ...



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