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Urlaubsanspruch bei 4-Tage Woche

Gefragt am 03.08.2009
17:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4330

 

Hallo,
Nach meinem Erziehungsurlaub habe ich einen aktualisierten AV bekommen.
Darin steht, dass ich Anspruch auf 27 Tage Urlaub habe. Vertrag wurde in Dezember-2008 unterschrieben. Jetzt sagt die Personalabteilung, dass Sie sich geirrt haben und ich nur Anspruch auf ca.21 Tage habe.
Die Kollegen in Vollzeit haben unterschiedliche Urlaubstage im Jahr. Von 10 Mitarbeiter haben 2, 30 Tage und die anderen 7, 27 Tage.
Ich habe in diesem Jahr meine Urlaubsplanung mit dem in AV vereinbarte Urlaub.
Wie soll ich mich verhalten. Soll ich die Änderung in AV akzeptieren?
Vielen Dank
Spieth

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.08.2009
17:17 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 03.08.2009
17:50 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 03.08.2009 17:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4330

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr verehrte Fragestellerin,

sofern der Arbeitsvertrag schon Unterzeichnet ist, wäre eine neue Vereinbarung nur im Wege eines neuen Vertragsschlusses möglich.

In Ihrem Falle gehe ich davon aus, dass die Urlaubstage fälschlicherweise nach einer Vollzeittätigkeit bemessen worden sind.

Aber wie dem auch sei: Nachträglicher Änderungen bedürfen eines neuen AV.

Hierfür müsste der bestehende AV gekündigt werden. Dies allerdings kann nur bei Vorliegen der gestzlich geregelten Gründe geschehen, u ...



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