Unzulässige Kurzarbeit - Mobbing ?
Gefragt am 18.11.200914:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5977
Ausgangssituation:
Mein Arbeitgeber, ein Maschinenbauunternehmen mit acht Tochter(vertriebs-)gesellschaften in Deutschland hat zum 01.07.2009 Kurzarbeit angemeldet.
Seit diesem Zeitpunkt befinden sich einzelne Unternehmensbereiche der Muttergesellschaft und der einzelnen Vertriebsgesellschaften in Kurzarbeit. Der Kurzarbeitsanteil variiert zwischen 20 – 50%, je nach Auftragslage und wirtschaftlicher Situation.
Von Anfang an, wurde einem bestimmten Personenkreis statt der angedrohten Kurzarbeit ein „freiwilliger“ Gehaltsverzicht angeboten. Dieser Personenkreis setzt sich überwiegend aus Führungskräften, Vertriebsmitarbeiter und Personen zusammen, auf die die Firma aufgrund Ihrer Tätigkeit nur schlecht verzichten kann. Hierbei handelt es um einen Personenkreis von schätzungsweise 150 Personen.
Mir selbst wurde auch zum 01.07. ein „freiwilliger“ Gehaltsverzicht angeboten. Da ich als Mitarbeiter im AT Bereich natürlich in der Kurzarbeit und bedingt durch die Beitragsbemessungsgrenze einen überproportionalen Gehaltsverzicht hinnehmen müsste, habe ich mich für den „freiwilligen“ Gehaltsverzicht entschieden. Das Unternehmen erwartet neben dem Gehaltsverzicht auch einen Aufbau an Überstunden. Diese Überstunden werden am Ende des Monats vom Arbeitgeber vereinnahmt, ohne das eine Gegenleistung an den Mitarbeiter erfolgt.
Von meiner Position im Unternehmen habe ich aufgrund meiner Tätigkeit ein „Alleinstellungsmerkmal“ und bin für die Muttergesellschaft und deren Töchter als „interner Dienstleister“ im Bereich Contract Management tätig. Organisatorisch gehöre ich dem Bereich „Controlling“ an welches keine Kurzarbeit leistet. Ich arbeite aber für andere Unternehmensbereiche, überwiegend für den Vertrieb und die einzelnen Vertriebsgesellschaften. Der Vertrieb arbeitet dabei voll zu 100%, die einzelnen Vertriebsmitarbeiter üben Gehaltsverzicht und sind auch von „Kurzarbeit befreit.
Für meine Person ist hinreichend Arbeit vorhanden, z.T. werden auch externe Dienstleister eingesetzt.
Zum 01.12. wurde mir nun als einzige Person (!!) der „Gehaltsverzichtler“, der Gehaltsverzicht von der Firma gekündigt. Als Begründung nannte man Kostengründe und zu wenig Überstunden die sich die Firma vereinnahmen könnte.
Frage 1:
Gibt es neben den objektiven Kriterien (…aus wirtschaftlichen Gründen…etc.) auch subjektive Kriterien bei der Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter, wonach die Kurzarbeit ggf. anfechtbar wäre ? Gibt es hier vielleicht einen Grundsatz der Gleichbehandlung ?
Mein Ansatz ist hier das ich im Personenkreis der „Gehaltsverzichtler“ die einzige Person (von 150 Personen) bin die in Kurzarbeit geschickt werden soll. Auch meine Kollegen im „Controlling“ üben keine Kurzarbeit aus. Auch nach objektiven Kriterien, ist ein wirtschaftlicher Grund nicht erkennbar da genügend Arbeit vorhanden ist (und auch externe Dienstleister herangezogen werden !).
Frage 2:
Soweit die Personalabteilung mich jetzt schriftlich auffordert in Kurzarbeit zu gehen, müsste ich m.W. doch evtl. widersprechen oder nur „unter Vorbehalt“ in Kurzarbeit gehen, um nicht Rechte (in einem späteren Prozess) zu verlieren ??
Hinzu kommt das mein Chef offensichtlich darauf hinarbeitet mich loszuwerden. Es gibt Indizien die darauf hindeuten, dass er meine Position gerne anders besetzt sehen möchte. Ich vermute daher das die „willkürliche“ Auswahl meiner Person auch im Hinblick darauf erfolgt, dass ich vielleicht freiwillig gehe, ohne dass man mir eine Abfindung zahlen muss.
Frage 3: Gibt es hier vielleicht, mit Hinblick auf die Auswahl meiner Person für die Kurzarbeit, einen Ansatz Richtung „Arbeitnehmergleichbehandlungsgesetz (AGG)“ oder „Mobbing“ ?
Frage 4: Soweit ein Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart wird, wird ja im Zweifel vom Gericht ein halbes Monatsgehalt als Maßstab zugrunde gelegt (§ 1a KschG). Handelt es sich hier um das vertragliche Gehalt oder das in der Kurzarbeit erlangte tatsächliche Monatsgehalt ?
Frage: Wie sollte ich mich weiter verhalten ? Was empfehlen Sie mir ?
14:35 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:
Zu 1.) Gibt es neben den objektiven Kriterien (…aus wirtschaftlichen Gründen…etc.) auch subjektive Kriterien bei der Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter, wonach die Kurzarbeit ggf. anfechtbar wäre ? Gibt es hier vielleicht einen Grundsatz der Gleichbehandlung ? Mein Ansatz ist hier das ich im Personenkreis der „Gehaltsverzichtler“ die einzige Person (von 150 Personen) bin die in Kurzarbeit geschickt werden soll. Auch meine Kollegen im „Controlling“ üben keine Kurzarbeit aus. Auch nach objektiven Kriterien, ist ein wirtschaftlicher Grund nicht erkennbar da genügend Arbeit vorhanden ist (und auch externe Dienstleister herangezogen werden !).
Generell gilt im gesamten Arbeitsrecht der Grundsatz der Gleichbehandlung. Dieser besagt, dass einzelne Arbeitnehmer gegenüber den anderen Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden dürfen. Sofern sie von 150 Personen die einzige Person sind , die in Kurzarbeit geschickt werden soll, so liegt hier ein Verstoß gegen den Gleichheits- grundsatz nahe, es sei denn, es liegt eine sachliche Rechtfertigung vor, was ich Ihrer Sachverhaltsschilderung allerdings nicht entnehmen kann ...
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