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Unterschriftsvollmacht

Gefragt am 24.07.2009
08:22 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4063

 

Hallo,
ich arbeite im Kredit- und Kautionsgeschäft als Sachbearbeiterin und stelle Bürgschaften für fast alle Bereiche aus, z.B. Miet-, Mängel-, Anzahlungen-, Vertragserfüllungen und noch viele andere.
Nun sollen wir, meinen Kollegen/Innen und ich Unterschriftsvollmacht bekommen - zum Teil in unbegrenzter Höhe -und natürlich mit ganz unterschiedlichen Texten, deren rechtliche Inhalte wir zum Teil (da Paragraphen angegeben werden) wir gar nicht kennen.
Nun meine Frage: was kann es für uns für Auswirkungen haben, wenn eine Bürgschaft gezogen wird und unsere Firma in Anspruch genommen wird.
Kann die Firma bei uns Regreß nehmen?
Könne wir aufgrund dessen entlassen werden?
Und wie sieht es aus, wenn wir eine Bescheinigung haben möchten, in der steht, dass die Firma daruf verzichtet uns in Haftung zu nehmen. Wäre das eine Möglichkeit?
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar, da das am Montag in Kraft treten soll. Wir wurden davon gestern per e-mail benachrichtigt.

Besten Dank und freundlichen Gruß,
Ursula

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.07.2009
08:22 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 24.07.2009
09:06 Uhr

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Beantwortet am 24.07.2009 09:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4063

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächt ist Ihre Haftung für Schäden, die Sie Ihrem AG aufgrund Ihrer Tätigkeit zufügen, nach dem Grad Ihres Verschuldens begrenzt. Die arbeitsrechtliche Rechtsprechung hat hier verschiedene Haftungsstufen entwickelt: Handeln Sie leicht fahrlässig, so haften sie in der Regel nicht.

Bei normaler Fahrlässigkeit erfolgt eine Haftungsbeteiligung unter Billigkeitsgesichtspunkten nach einer Quote. Es kommt hier maßgeblich darauf an, in welchem Umfang Ihre Tätigkeit "gefahrgeneigt" ist und bis zu welchem Umfang der AG gehalten ist, sich selbst durch bspw. Versicherungen zu schützen.

Handeln Sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, haften Sie für den gesamten Schaden.

Allgemein gilt auch, dass Sie, bevor Ihnen gekündigt wird, abgemahnt werden müssen ...



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