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Startup Instant-Jobvermittlung

Gefragt am 09.01.2010
14:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3996

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit. Danke.
Stellen Sie sich einmal vor:
Es ist spät abends. Sie steigen in Ihr Fahrzeug das in einer wenig befahrenen Seitenstraße abgestellt ist. Ein, zwei, drei Startversuche. Stets nur ein leises aufheulen des Motors das schnell in der eiskalten Nacht verstummt. Sie denken sich: Verdammt! Nicht schon wieder die Batterie und steigen aus Ihrem Wagen und blicken hilflos in die leere Nacht. Was tun Sie in einer solchen Situation? Sie wissen dass ein Anschieben des Fahrzeugs mit Sicherheit erfolgsversprechend wäre. Jemanden in den umliegenden Häusern fragen? Unmöglich! Es ist bereits 23 Uhr. Ein Freund könnte nicht bald genug zur Hilfe eilen und die Kosten eines Abschleppdienstes möchten Sie sich eigentlich ersparen.
Stellen Sie sich nun einmal vor es gäbe ein deutschlandweites Netzwerk aus Menschen die gerne anderen Menschen helfen und neben einer Aufwandsentschädigung gerne etwas hinzuverdienen würden. Nunja, alles was sie nun also tun müssen ist eine kostenfreie Nummer in Ihrem Mobiltelefon zu wählen ihren Standort durchzugeben und schon erhalten Sie über das Instant-Job-Internetportal als SMS die Kontaktdaten der verfügbaren Nutzer in Ihrer Nähe. Klasse! Der erste User ist bis 23:30 verfügbar und wohnt gleich um die Ecke. 10 Minuten später läuft der Wagen wieder und sie haben sich die ein oder andere Unannehmlichkeit erspart.
Ich möchte gerne als Startup jenes Vermittlungsagentur aufbauen und sehe mich mit dem Thema Arbeitsrecht, insbesondere Schwarzarbeit und Haftungs-/Versicherungsfragen konfrontiert. Inwiefern kann man mich diesbezüglich belangen? Bin ich in irgendeiner Weise haftbar? Beachten Sie dass ich nur vermittelnd auftrete und Kontaktdaten weiterleite. Ich danke Ihnen für Ihre juristische Einschätzung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.01.2010
14:39 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 09.01.2010
15:48 Uhr

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Beantwortet am 09.01.2010 15:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3996

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Zunächst möchte ich einmal zum Ausdruck bringen, dass ich Ihr Geschäftsmodell sehr innovativ und sinnvoll finde.

Probleme mit dem Thema Schwarzarbeit werden Sie nicht bekommen, sofern Sie die Angelegenheit ordnungsgemäß abwickeln. Hierbei gäbe es mehrere Möglichkeiten.

Z.B. könnten Sie die Mitarbeiter fest per Arbeitsvertrag anstellen. Dies würde sich bei einem solchen Geschäftsmodell voraussichtlich eher nicht lohnen und wäre zu unflexibel ...



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