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Sondervereinbarung

Gefragt am 27.06.2010
11:45 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4931

 

Guten Tag,

ich habe einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Zu diesem Vertrag gab es noch eine Sondervereinbarung, in der es lautet

" Schadensersatzverpflichtung "
Für den Arbeitseinsatz entstehen der Firma ARWA für eine Personalgestellung Kosten in Höhe von 300,00€ für folgende Positionen... Schulungen e.t.c

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. im Fall einer verhaltensbedingten Abmeldung aus dem Kundenbetrieb die bis dahin für ihn entstanden Kosten ARWA zu erstatten.

Gleichfalls sind die Kosten zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der ersten 3 Beschäftigungsmonate das Arbeitsverhältnis selbst fristgerecht kündigt.

Ist dies Gesetztes konform oder handelt es sich hier um eine Drohgebärde?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.06.2010
11:45 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 27.06.2010
12:42 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.06.2010 12:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4931

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

es ist grundsätzlich zulässig, Kosten einer Weiterbildung vom Arbeitnehmer zurückzuverlangen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Zeit das Arbeitsverhältnis beendet.

Voraussetzung ist, dass tatsächlich eine Schulung vorgenommen wird, und die Vereinbarung über die Rückzahlung der Kosten vor Beginn der Weiterbildung abgeschlossen wird.

Wenn jedoch die „Schulungen" nur darin bestehen, dass der entleihende Betrieb Ihnen zeigt, an welcher Maschine Sie arbeiten sollen, reicht dies nicht aus ...



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