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selbständig

Gefragt am 25.10.2009
18:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4079

 

ich habe eine gewerbe die gewerbeamt sag mir das ich das gewerbe abmelden soltes weir ich betreuer habe mein betreuer kann nur die vertrag abmelden meine frage gewerbeanmeldung ist kein vertrag also betreuer hat kein recht auf mein selbständig richtig und der gewerbeamt sag mir ich müsse die gewerbe abmelden weir mein führüngzeugnes nicht gut ist und gewerbeamt sag wenn ich nicht abmelde die machen gegen mich anzeige meine frage ist soll ich die gewerbe abmelden oder soll ich als selbständig weiter machen bitte helfen sie mir ich brauche eine anwalt das ich ihren kosten mit raten bezahle und ich möhste mein betreuer abbestellen die hat mein nerven kapukk gemacht leider kann ich über anwalt die betreuer abbestellen ich möhste eine anwalt das er für mich als betreuer tätig ist

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.10.2009
18:21 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 25.10.2009
19:43 Uhr

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Beantwortet am 25.10.2009 19:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4079

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Eine Ratenzahlung kommt hier nicht in Betracht. Die eingesetzten 20 € sind von Ihnen an den Portalbetreiber zu zahlen. Die weitere Vergütung wird dann zwischen dem Portalbetreiber und dem Unterzeichner geregelt.

Soweit das Gewerbeamt hier davon ausgeht, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig sind und daher das Gewerbe abmelden sollen, sollten Sie dem umgehend nachgehen. Ansonsten droht eine Ordnungswidrigkeit und eine nicht unerhebliche Geldbuße.

Wenn Sie mit Ihrem Betreuer nicht einverstanden sind, sollten Sie sich mit dem Gericht in Verbindung setzen und beantragen, einen neuen Betreuer zu bestellen ...



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