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Schwanger in Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Gefragt am 27.05.2014
15:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2902

 

Hallo und guten Tag,
ich bin schwanger in der Probezeit (01.01.2014 bis 30.06.2014) mit einem befristeten Arbeitsvertrag (Ende 31.12.2014). Der §2 Probezeit lautet: \\\"Dieser Arbeitsvertrag wird vorläufig zur Probe für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen und endet durch Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Frage: Habe ich Kündigungsschutz bis zum 31.12.2014?
MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.05.2014
15:24 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 27.05.2014 15:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2902

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

Entsprechend § 9 MuSchG ist die Kündigung einer Schwangeren bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig.

Es besteht ein absolutes Kündigungsverbot, dass für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen (auch für Arbeitnehmerinnen während der Probezeit) gilt ...



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