Schwanger in Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag
Gefragt am 27.05.201415:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2902
Hallo und guten Tag,
ich bin schwanger in der Probezeit (01.01.2014 bis 30.06.2014) mit einem befristeten Arbeitsvertrag (Ende 31.12.2014). Der §2 Probezeit lautet: \\\"Dieser Arbeitsvertrag wird vorläufig zur Probe für die Dauer von 6 Monaten abgeschlossen und endet durch Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Frage: Habe ich Kündigungsschutz bis zum 31.12.2014?
MfG
15:24 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragestellerin,
Entsprechend § 9 MuSchG ist die Kündigung einer Schwangeren bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig.
Es besteht ein absolutes Kündigungsverbot, dass für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen (auch für Arbeitnehmerinnen während der Probezeit) gilt ...
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