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Rückkehr aus der Elternzeit - neuer Vertrag?

Gefragt am 15.09.2009
13:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4277

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Oktober diesen Jahres kehre ich aus einjähriger Elternzeit in meinen Betrieb als Vollzeitmitarbeiterin zurück, allerdings an einem anderen Arbeitsplatz. Vorher war ich im Aussendienst tätig, nun bekomme ich einen Arbeitsplatz im Innendienst. Über Gehalt und Rahmenbedingungen habe ich mich mit meinem Chef bereits geeinigt. Der neue Vertrag, beginnend 10/2009, liegt mir vor, allerdings auch ein Aufhebungsvertrag zu meiner vorherigen Tätigkeit. Gibt es eine andere Möglichkeit als einen Aufhebungsvertrag oder muss ich den unterzeichnen, um den neuen Vertrag einzugehen. Dadurch gehen mir 3,5 Jahre Betriebszugehörigkeit verloren!
MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.09.2009
13:17 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 15.09.2009
14:43 Uhr

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Beantwortet am 15.09.2009 14:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4277

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Da es sich nach Ihrer Schilderung um eine grundlegende Änderung der Arbeitsbedingungen handelt, wäre grundsätzlich schon ein Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung in Verbindung mit dem Abschluss einen neuen Arbeitsvertrages erforderlich.

Eine andere Möglichkeit sehe ich grundsätzlich nicht, es sei denn ,Ihr Arbeitgeber ist damit einverstanden, dass man den alten Arbeitsvertrag einfach weiterlaufen lässt und sich lediglich die Tätigkeit in dem von Ihnen beschriebenen Umfang ändert ...



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