Rechtsberatung bzgl. Arbeitsrechtlicher Frage
Gefragt am 18.01.201010:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4148
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte Sie um Ihre Rechtsberatung bzgl. Arbeitsrechtlicher Frage.
Mein Name ist Jong Kuk Lee und seit dem 17. August 2009 abeite ich bei einer koreanischen Firma.
Nach meine Ansicht arbeitete ich sehr fleißig und sachkompetent. Mein Arbeitsplatz ist ganz neue Stelle bei meiner Firma. Daher ist es mir wirklich schwierig meine Aufgabe zu bestimmen.
Al Risk Manager bin ich eingestellt. Aber ich konnte als solcher nicht fungieren, weil solcher Risikomanagement durch den Mutterkozern in Korea durchgeführt ist.
Daher habe ich andere Aufgabe gemacht, dass die Firma mir beauftragt hat. Die Aufgabe waren verschieden und unterschiedlich. Aber ich meine, ich habe meine Aufgabe gut erledigt.
Aber seit dem 22. 12. 09 stehe ich unter Druck von einem Manager, dass ich jetzige Firma verlasse und bei einer anderen Firma arbeite. Der Grund ist wegen meiner Privatsaffäre, die mit meiner Arbeitsleistung nichts zu tun hat.
? Chronologische Abläufe des Sachverhaltes
- 15. Juni 2009 : Abschluss des Arbeitsvertrages
- 17. August 2009 – 11. September 2009: Arbeitsbeginn ohe Arbeitserlaubnis vom AfA
- 22. Dezember 2009 :
Der Logistic Manager verlangt erster mal auf grund meiner Privatsaffäre mich, dass ich jetzige Firma freiwillig verlasse. Dagegen bat er mir anderen Arbeitsplatz bei anderen Firma.
- 28. Dezemebr 2009 : Durch den Arbeitsvermittlung von diesem Losigstic Manger habe ich einen Vorstellungsgespräche bei einer anderen Firma gemacht. Aber die Vermitttlung ist fehlgeschlagen.
- bis jetzt : Ich habe keine Kündigung von jetzigen Firma erhalten. Aber Ich stehe unter Druck, dass ich jetzige Firma zu verlassen. Bis wann ich bei jetzigen Firma arbeiten kann, weiss ich nicht genau, hochwahrscheinlich bis zum Ende dieses Monates?
? Was ich problematisch sehe, sind folgende :
1. illegale Beschäftigung vom 17. August 2009 – 11. September 2009
2. Arbeitsrechtsverletztung
Bis jetzt habe ich weder mündliche noch schriftliche Mahnung bzgl. Meiner Arbeitsleistungen erhalten. Statt dessen hat der Logistic Manager wegen meiner Privatsaffäre verlangt, mich meinen Arbeitsplatz freiwillig niederzulegen und einen Arbeitsplatz bei einer anderen Firma zu suchen.
Vor allem ist die Probezeit bei meinem Arbeitsvertag für sechs Monaten geregelt. Somit befinde ich mich bis zum 15. Februar 2010 bei der Probezeit. Bis jetzt habe ich keine schriftlich Kündigung von jetzigen Firma erhalten.
Was ich wirklich problematisch sehe, ist die Art und Weise, mit der der Logistic Manager die Information über meine Privatsaffäre verschaffen hat. Er hat heimlich mit meinen Bekannten Gespräch durchgeführt, damit konnte er solche Information verschafft und damit zwingt mich, mein Arbeitsverhältniss bei jetzigen Firma zu beenden.
Außerdem ist es mir sehr fraglich, ob er solche Entscheidung aus eigene Initiative treffen kann. Ich vermute, dass er grünes Signal bei der Umsetzung und Abwicklung meiner Küdigung inoffizieller Weise vom Geschäftsführer und HR Manager bekommen hat. Leider gibt es bei jetzigen Firma keinen Betriebsrat, der mir bei dieser Sache helfen kann.
Was ich noch problematisch sehe, es gibt keinen Zusammenhang zwischen meiner vorgeplaten Kündigung und schlechten Arbeitsleistungen. Wenn ich diese Kündigung bzgl. Meiner Privatsaffäre annehmen muss, sehe ich dies unverhältnissmäßig und nicht sachbezogen.
Fraglich ist, ob meine Firma mich wegen solcher Privatsaffäre kündigen kann?
Es is mir auch zweifelhaft, ob der Logistic Manager für solche Entscheidung berechtigt ist ?
Ich bitte Sie um Ihre rechtliche Beratung?
Wie kann ich gegen solchen Maßnahmen rechtilch vorgehen?
An welche Stelle kann ich mich wenden, um Hilfe zu bitten?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir erste abreitsrechtliche Orientierung zeigen würden und verbleibe
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Jong Kuk Lee
10:44 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
Wenn ich Ihren Sachverhalt richtig interpretiert habe, befinden Sie sich zurzeit noch in der Probezeit, sodass Sie grundsätzlich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden können (und natürlich auch selber kündigen können).
Eine Kündigung hat jedoch gem. § 623 BGB zwingend schriftlich zu erfolgen. In Ihrem Fall liegt also somit noch gar keine wirksame Kündigung vor, so dass Ihr Arbeitsverhältnis aktuell noch ganz normal weiter besteht.
Ferner in Ihrem Fall zu Kündigung berechtigt ist, kann ich aus der Ferne abschließend nicht sagen, gleich die vertraglichen Bedingungen in Ihrer Firma nicht kenne ...
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