Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug
Gefragt am 20.07.200916:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6479
Ich bin seit 28 Jahren im öffentlichen Dienst vollzeit beschäftigt. Seit dem 28.04.2009 erhalte ich Krankengeld und gleichzeitig einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Ausgleich zu meinem Nettogehalt. Da nicht fest steht wie lange meine Arbeitsunfähigkeit noch besteht (zweifacher Bandscheibenvorfall) und mein Mann und ich für den September 2009 für 10 Tage einen Urlaub gebucht haben ist meine Frage: Kann ich trotz Arbeitsunfähigkeit in den Urlaub fahren?
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse würde dem nichts im Wege stehe, wenn mein behandelnder Arzt eine Bescheinigung der Reisefähigkeit austellen würde.
Inwieweit muss ich meinen Arbeitgeber über diesem Urlaub informieren und kann der Arbeitgeber mir diesen Urlaub verweigern oder darf ich gar nicht fahren und muss ich mit evtl. Kündigung etc. rechnen?
Danke für die Antwort
Ellinor Niederelz
16:04 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Auch wenn Sie nach Ihrer Schilderung Entgelt im Krankheitsfall beziehen, ist es Ihnen nicht grundsätzlich verboten, während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Reise anzutreten. Wichtig ist allerdings, dass die Krankenkasse vorher dem Urlaubsantritt zustimmt.
Dies sollte aber nach Ihrer Schilderung kein Problem darstellen, da die Krankenkasse ja unter bestimmten Voraussetzungen (Attest des Arztes) selbst den Urlaubsantritt befürwortet. Nur eben schriftlich sollten Sie sich diese Zusage geben lassen ...
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