Prüfung Arbeitszeugnis
Gefragt am 03.02.201216:42 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4937
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mit dem Arbeitszeugnis für meine Mutter nicht einverstanden und denke es besteht großer Korrekturbedarf.
Würden Sie mir das Zeugnis prüfen und ein Schreiben an den Arbeitgeber mit den notwendigen Korrekturwünschen erstellen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG
16:42 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Für den Zeugnisaufbau gibt es einen Standard. Danach ist wie folgt vorzugehen:
Überschrift - Bezeichnung der Zeugnisart: Zwischenzeugnis, Praktikantenzeugnis etc.
Einleitungssatz - Personalien des Mitarbeiters sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses
Aufgabenbeschreibung - Position des Mitarbeiters und Beschreibung seiner Kompetenzen in der Firma
Leistungsbeurteilung - Arbeitsweise, Arbeitsleistung und Arbeitserfolge des Mitarbeiters
Verhaltensbeurteilung - Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen gegebenenfalls zu Kunden und weiteren Personen
Schlussabsatz - Wenn vom Arbeitnehmer gewünscht, ist der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses anzugeben. Am Ende: Dankesformel mit Zukunftswünschen.
Negative Beobachtungen und Bemerkungen sind im Arbeitszeugnis unzulässig. Ebenso wenig ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Scheidenden gute Wünsche für seine berufliche und private Zukunft mitzugeben. Zu beiden Fällen gibt es verschiedene Gerichtsurteile, anhand derer auch die "Bestimmungen für Arbeitszeugnisse in der Wirtschaft" modifiziert werden.
Diese legen unter anderem die thematischen Tabus bei der abschließenden Beurteilung eines Mitarbeiters fest:
Gehalt, Kündigungsgründe, Vorstrafen, Abmahnungen, Krankheiten/Fehlzeiten, Leistungsabfall, Alkoholabhängigkeit, Behinderungen, Betriebsratstätigkeit, Gewerkschaftsengagement, Parteizugehörigkeit, Religiöses Engagement, Nebentätigkeiten/Ehrenämter, Urlaubs- und Fortbildungszeiten.
Darüber hinaus darf im Text nichts unterstrichen, kursiv gedruckt oder gefettet werden. Ausrufe-, Frage- und Anführungszeichen sind ebenfalls unzulässig.
Vom äußeren Erscheinungsbild ist das Zeugnis nicht zu bestanden. Auch wenn mir nur ein Scan vorliegt, gehe ich davon aus, dass das Original entsprechend „gut“ aussieht ...
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