per Homeoffice in den USA für deutschen Arbeitgeber tätig sein
Gefragt am 03.06.201115:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5032
Mein Mann wird von seinem Arbeitsgeber in die USA entsandt. Es wird ein L-1A Visum beantragt. Die Kinder und ich sollen/wollen mit einem L2 Visum folgen.
Ich arbeite zurzeit für eine deutsche Firma, die keinen Sitz in den USA hat (nur Joint-Venture). Meine Firma möchte nur ungern auf meine Mitarbeit verzichten. Daher würde ich gerne eruieren, welche Möglichkeiten bestehen:
- Darf ich in den USA leben und mein Home-Office von dort aus betreiben?
Wenn ja: wo werden Steuern etc. fällig?
- Darf ich 'unentgeltlich' meinen Arbeitgeber von den USA aus beraten?
- Darf ich offiziell in Deutschland wohnen bleiben und per Laptop aus dort arbeiten, wo ich mich gerade aufhalte (also hin und wieder in Deutschland und hin und wieder in den USA)?
- Gibt es andere legale Möglichkeiten, die mir nur im Moment aber noch nicht einfallen?
15:18 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1. Darf ich in den USA leben und mein Home-Office von dort aus betreiben?
Dieses ist sicherlich möglich, Sie müssten dieses aber mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Wenn dieser damit einverstanden ist, steht dem grundsätzlich nichts entgegen.
2. Wenn ja: wo werden Steuern etc. fällig?
Diese werden zunächst wie gehabt auch in Deutschland fällig. Ob diese zusätzlich in den USA fällig werden , müsste im Einzelfall geprüft werden und kann im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis Ihrer gesamtsteuerlichen Situation aber nicht beurteilt werden.
Zu beachten gilt aber, dass es zwischen der BRD und den USA ein sog ...
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