Ortszuschlag/Konkurrenzfall
Gefragt am 10.11.201117:57 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4351
Hallo,
ich bin seit mittlerweile fast 25 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe 3 Kinder. Am 1.10.2005 wurde der BAT durch den TvÖD ersetzt. Seit dem wird kein Ortszuschlag mehr bezahlt. Allerdings wird eine Besitzstand Kinderzulage gezahlt.
Meine Frau ist ebenfalls berufstätig aber nicht im öffentlichen Dienst angestellt, sondern bei einem kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt. Sie bekommt einen Ortszuschlag gezahlt, der sich wie folgt zusammensetzt : Ortszuschlag Grundbetrag und Ortszuschlag verheirateten Bestandteil.
Dazu meine Frage :
Müßte meine Frau nicht einen höheren Ortszuschlag als den Grundbetrag gezahlt bekommen ?
Über eine möglichst zeitnahe Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
17:57 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Aufgestockt wird das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der sich entgegen seinem Namen im Wesentlichen nach dem Familienstand bemisst und bundesweit einheitlich in drei Klassen berechnet wird: ledig, verheiratet/verpartnert und ein Kind. Bei mehr als einem Kind kann sich der Ortszuschlag durch eine weitere Zulage erhöhen.
Sie schreiben doch, dass Ihre Frau den Grundbetrag und Bestandteil für Verheiratete bekommt ...
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