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Ordentliche Kündigung??

Gefragt am 24.03.2010
11:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4159 | Bewertung 5/5

 

Ich habe eine Kündigung erhalten. Soll nun morgen arbeiten gehen. In der Kündigung steht drin: "...kündigen wir betriebs- & auftragsbedingt das Arbeitsverhältnis mit Ihnen fristgemäß zum 26.03.2010, die Ihnen anteilig zustehenden Urlaubstage und evtl. vorhandenen Überstunden werden mit angerechnet. Für weitere, offene Arbeitszeiten werden Sie freigestellt, der letzte voll bezahlte Arbeitstag ist demnach Freitag, der 26.03.2010...."

Wie soll ich dies nun verstehen, bin ich widerruflich freigestellt und muss deshalb weiter arbeiten auf Abruf oder ist das eine unwiderrufliche Kündigung, demnach müsste ich nicht arbeiten gehen und bin auch nicht versichert?
Telefonisch sagte mein AG das es keine Freistellung ist und ich weiterhin als AN der Firma zur Verfügung stehen muss (bis zum 26.03.2010). Wie soll ich mich jetzt Verhalten? Da ich morgen für 2Stunden arbeiten gehen soll.

Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.03.2010
11:09 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 24.03.2010
11:18 Uhr

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Beantwortet am 24.03.2010 11:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4159 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier hat Ihnen der AG gekündigt und Sie freigestellt.

Die Freistellung wirkt so, dass Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses angestellt und ach versichert sind, aber nicht mehr arbeiten müssen – auch nicht auf Abruf.

Sie müssen also nicht mehr arbeiten gehen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...



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