Nebengewerbe Öffentlichen Dienste
Gefragt am 17.12.202015:55 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1469
Guten Tag,
ich bin Musiker (freiberufler, ksk versichert).
Wegen Covid19 habe mich in die letze Monate als Musiker sehr unsicher gefühlt und ich wollte einfach was dagegen machen.
Am Anfang November habe ich eine Nebengewerbe für ein online-shop angemeldet und klein online-buisiness gestartet. Ich habe die Gewerbe bei Gewerbeamt und Finanzamt gemeldet.
Am ende November habe ich mich auch beworben für eine Festestelle in einer Musikschule und nach dem Vorstellunggespräch überreschenderweise habe ich die Stelle bekommen und morgen werde ich wahrscheinlich den Vertrag unterschreiben.
Die Stelle ist nach TVöD 10 vegütet. Also öffentliche Dienste.
Muss ich beim Vertrag was beachten? Ist es möglich die Nebengewerbe und meine Freiberufliche Tätigkeit weiter auszuüben?
Ich lese viele kontroverse Sachen im Internet über Genehmigungen usw.
Muss ich überhaupt was davon sagen oder kann ich das für mich behalten?
Vielen Dank
15:55 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie würden dann eine Stelle im Öffentlichen Dienst besetzen.
Dass heisst, Sie müssten eine Nebentätigkeit Ihrem Dienstvorgesetzten Melden und dessen erlaubnis hierzu einholen. Vorrangig müssten Sie Ihre Aufgaben im öffentlichen Dienst pflichtgemäß ausüben können ...
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