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nebenberufliche Tätigkeit

Gefragt am 04.03.2011
10:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4532 | Bewertung 5/5

 

Ich überlege, eine nebenberufliche Tätigkeit auszuüben, die zwar artverwandt zu meiner Hauptbeschäftigung ist, eine Konkurrenzsituation liegt aber nicht vor: Schadenbearbeitung bei einem Versicherer - Nebentätigkeit als Sachverständiger (Schadenbesichtigung) bei einer unabhängigen Sachverständigenorganisation, wobei ich nur Aufträge fremder Gesellschaften annehmen würde.
Laut Arbeitsvertrag ist eine nebenberufliche Beschäftigung nur nach Zustimmung des Arbeitgebers erlaubt.
Angenommen, der Arbeitgeber verweigert die Zustimmung und ich gehe der Nebentätigkeit trotzdem nach: Welche arbeitsrechtlichen Folgen hätte es, wenn der Arbeitgeber hiervon erfährt?
Bestünde die Gefahr, dass der Arbeitgeber spätestens über die Steuerbehörden hiervon erfährt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.03.2011
10:13 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 04.03.2011
10:43 Uhr

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Beantwortet am 04.03.2011 10:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4532 | Bewertung 5/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Grundsätzlich steht einem Arbeitnehmer die Verwendung seiner Arbeitskraft außerhalb der Arbeitszeit frei.

Es bleibt daher zu prüfen, welche Auswirkungen die Zustimmungsklausel im Arbeitsvertrag hat. So ist ein generelles Nebenbeschäftigungsverbot in aller Regel unwirksam. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Ausübung einer Nebentätigkeit – wie in Ihrem Fall – lediglich vom Vorbehalt der Genehmigung des Arbeitgebers abhängig gemacht werden soll.
Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig, wobei der Arbeitgeber die Genehmigung allerdings nur dann verweigern kann, wenn durch die beabsichtigte Nebentätigkeit keine berechtigten betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden ...



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