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Änderung des Arbeitsvertrags in wöchentlich 9,75 Std

Gefragt am 12.11.2010
19:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3952

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite seit 10 Jahren in einem Altenheim als Altenpflegehelferin.
Im Juli 2005 reduzierte ich auf 21 Std/Woche.
Meine Elternzeit endete 2.Okt.2010. Ich änderte die Arbeitszeit auf 9,75 Std/Woche.
Mit meiner Arbeit beginne ich am 9. Dezember da ich noch viel Resturlaub habe.
Ich werde einen Spätdienst in der Woche arbeiten und ein Wochenende im Monat.
Der Arbeitsvertrag wurde nur im 3. Paragraphen geändert.
Ich habe Feiertage im Wechsel gearbeitet. Weihnachten arbeiten, Silvester frei...
Jetzt wurde mir gesagt, daß ich auch wieder Feiertage arbeiten muß.

Meine Frage:

Habe ich das Recht "NEIN" zu sagen?

Viele Grüße!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.11.2010
19:27 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 12.11.2010
20:17 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.11.2010 20:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3952

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ob Sie auch an Feiertagen arbeiten müssen, hängt davon ab, ob dies vertraglich vereinbart wurde oder nicht.

Wenn hier nichts vereinbart wurde, müssen Sie im Zweifel auch an den Feiertagen arbeiten und dürfen nicht „nein“ sagen.

Wenn es aber vor der Elternzeit usus war, dass Sie die Feiertage im Wechsel arbeiten, muss das auch nach der Elternzeit beibehalten werden ...



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