Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden
Gefragt am 21.10.201009:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5405
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum Abschluss meiner Berufsausbildung benötige ich den Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden über den Zeitraum den ich bei meinem alten Arbeitgeber verbracht habe.
Dieser weigert sich jedoch, so dass es nun zu einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht kommt. Dieser Termin wird von der Gegenseite ständig angefochten.
Nun fordert die Gegenseite von mir Ihr einen geeigneten Nachweis darüber vorzulegen ob und wo ich die Ausbildung beende. Ich jedoch bin nicht bereit dazu, (dem Gericht Ok gern )aber nicht der Gegenseite, das hat sie doch nichts anzugehen denk ich, wo ich jetzt tätig bin. Außerdem frage ich mich für was wollen die das, außer um mir schaden zu wollen.
Noch zur Erklärung ich hatte eine Vergütungspauschale für meine Arbeitszeit.
- Von daher meine Frage: steht es mir nicht prinzipiell zu: eine Übersicht meiner geleisteten Stunden zu bekommen, Ausbildung hin oder her?
- wie kann ich den Stundennachweis erhalten, so dass die Gegenseite verpflichtet wird mir diesen auszuhändigen
- Bin ich verpflichtet zu zeigen wo ich jetzt weitermache?
Besten dank
mfg
09:38 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie haben Recht, die Gegenseite hat kein Recht zu erfahren, wo, wie und wann Sie die Ausbildung abschließen. Das müssen Sie der Gegenseite auch nicht mitteilen.
Sie haben aber den Anspruch, von der Gegenseite einen Nachweis über Ihre Stunden zu bekommen.
Weigert sich die Gegenseite erstellen Sie selbst eine solche Übersicht und lassen diese nur von der Gegenseite oder vom Gericht bestätigen ...
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