Mündliche Nebenabrede Arbeitsvertrag
Gefragt am 25.01.201011:20 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5574
Ich habe aus einem festvergüteten AV heraus eine Anstellung im Aussendienst (Angestellter im Ad, NICHT auf §84HGB-Basis) angenommen und vorab mündlich vereinbart, dass in den ersten beiden Monaten als Übergangs-/Einarbeitungszeit ein fester Gehaltsbezug besteht; danach dann (also ab Beginn 3. Monat Betriebszugehörigkeit)die reguläre Splittung 50%Fixum, 50% auf Prov.ertragsbasis in Kraft tritt.
Ich habe das auch per EMail zugesichert bekommen.
Nun zum Sachverhalt:
Nach Ablauf der zwei Monate habe ich festgestellt, dass die ursprünglichen Offerten des AG bezügl. Kundenpotential, eigener Kundenstamm etc. nicht stimmen u ich somit NIEMALS auf das mind. avisierte Gehalt kommen kann - und habe daraufhin die Konsequenz daraus gezogen u hab den AG nochmal gewechselt.
Auf meiner Gehaltsabrechnung tauchte damals der Begriff "Provisionsvorschuss" auf - auf Nachfrage bei meinem damaligen Vorgesetzten (mit dem ich auch die Vertrags- u Gehaltsverhandlungen geführt habe) sagte er mir, dass das zwischen uns eine individuelle Absprache sei-die eigtl unüblich ist, aber da er mich unbedingt als Angestellte gewinnen wollte - steht er aber dafür ein, dass das stimmt u ich habe ja schließlich die EMail von ihm erhalten.
Das alles fand in 2008 statt.
Im Dezember 2009 höre ich auf einmal wieder von besagtem UN:
Nun möchte dieses UN den sog. Prov.vorschuss von mir zurück da ich den damals ja nicht in den Verdienst gebracht habe - mir wurde aber auf wiederholte Ansprache auf die ersten beiden Monate bei dem damaligen Vorgesetzten NIE mitgeteilt, dass ich das Geld auch in den Verdienst bringen müsste - und zweitens auch nicht, dass ich da was zurückzahlen müsste bei Ausscheiden aus dem UN.
Mein großes Problem:
Ich habe diese EMail leider nicht ausgedruckt, ich dachte, sie läge SICHER in meinem EMailAccount...was ich erst seit Dezember 2009 weiss: dieser Account hat die Standardeinstellung, alle Mails älter als 3 Monate zu löschen :( und DA haben wir das Problem.
Was kann ich da tun??
Die Mail ist nicht mehr rekonstruierbar, der alte Vorgesetzte arbeitet net mehr bei dem UN, auf Schilderung des Sachverhaltes hin fragte man erst ob man die Mail mal sehen könnte - wahrheitsgemäß hab cih halt gesagt wie es ist - und dann teilte man mir nur mit, derjenige hätte mit mir so eine Vereinbarung niemals treffen dürfen (aber er hat es ja getan!!) und man könnte so nett sein u nur die Nettosumme von mir zurückfordern..
ABER: sprechen die Umstände nicht für mich?
Ich weiss, hier liegt ein Problem der Beweisbarkeit vor ABER: ich bin aus einem festvergüteten AV rausgegangen und bin danach, als ich merkte, dass das mit dem Kundenpotential net stimmt, ja auch wieder gegangen, zurück in ein ähnlich geartetes AV - wieder mit festem Gehaltsbezug, wie davor eben auch schon; die Branche blieb jedesmal die gleiche (Bank).
Ich meine, HÄTTE ich davon Kenntnis gehabt, dass ich das in den Verdienst bringen muss, wäre ich doch schon - aus kaufmännischer Sicht heraus - nach einem Monat gegangen statt nen zweiten Monat "Verluste" zu fahren..?!
PS: ich habe im Übrigen jetzt im Januar eine GEHALTSABRECHNUNG von dem UN bekommenfür Januar 2010(?) mit Abrechnungssumme 0 Euro, AT-Vertragseintaktung (hatte ich niemals), LohnStkl. 6 und 30 SV-Tagen...
Kein Debetsaldo oder ähnliches ist darauf vermerkt..
Was fange ich damit an?
Vielen Dank vorab schonmal.
11:20 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach § 2 Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen.
Wenn ein solcher schriftlicher Vertrag nicht existiert, müssen Sie nur beweisen, dass ein Arbeitsverhältnis bestand. Dies können Sie zum Beispiel durch die Lohnabrechnung.
Die Arbeitsbedingungen muss dann der Arbeitgeber beweisen. Dass bedeutet, wenn Sie behaupten, dass ein Festgehalt vereinbart war und der ehemalige Arbeitgeber behauptet, dass nur 50 % fix und 50 % auf Provisionsbasis vereinbart war, dann muss er dies nachweisen ...
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