midijob und bezahlte feiertage
Gefragt am 15.12.201410:19 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 10341 | Bewertung 5/5
sehr geehrte damen und herren,
ich bin seit ca. drei jahren als kindermädchen von drei kindern bei einer familie eingestellt. es handelt sich um einen vertrag in der gleitzone (midijob). laut vertrag ist die wöchentliche arbeitszeit 10 stunden. mündlich vereinbart ist seitdem dienstag und mittwoch jeweils fünf stunden und wurde bis jetzt auch noch nie geändert.
meine fragen:
1. habe ich dennoch bezahlten anspruch auf feiertage, die auf einen dienstag oder mittwoch fallen, obwohl die beiden tage nur mündlich vereinbart wurden und seit drei jahren auch nicht geändert wurden?
2. da die urlaube von der familie geplant werden, so dass ich selber keinen urlaubstag für mich selber einreichen kann, besteht lohnfortzahlung, wenn in diese urlaubstage feiertage fallen?
3. da die familie öfter im jahr in urlaub fährt und so meine urlaubstage, die mir zustehen, meist um 2-3 tage überschritten werden, bin ich verpflichtet, diese nachzuarbeiten, obwohl der urlaub ja von der familie geplant wurde?
vielen dank für ihre antwort & freundliche grüße
10:19 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Zu 1.
Ja, das haben Sie. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage besteht immer dann, wenn an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund eines Feiertages die Arbeit ausfällt (siehe § 2 EntgFG) ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 4 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Arbeitsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!