Lohnzuschlag
Gefragt am 25.05.201120:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4310
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein kleines Sicherheitsunternehmen. Wir arbeiten sozusagen 7 Tage 24 Stunden täglich. So auch Samstag, Sonntag und feiertags. Ein neuer Mitarbeiter arbeitet von Sa. - Mi.
Nun verlangt er, für seine Sonntagsarbeit einen 50 % Zuschlag, und so z.B. Mittwoch ein Feiertag ist, einen 100 % Zuschlag. Ferner, wenn er feiertas gearbeitet hat, einen Ersatzruhetag, der dann auch noch voll vergütet werden soll.
Hat er wirklich Recht? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
20:17 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Ein Arbeitnehmer muss mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr haben, § 11 Absatz 1 ArbZG.
Die Anzahl dieser Tage kann auch im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen verringert werden.
Des Weiteren steht den Arbeitnehmern, die an einem Sonntag beschäftigt werden, ein unverzichtbarer so genannter Ersatzruhetag zu. Dieser muss innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen liegen.
Bei eventuell Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, ist der Ersatzruhetag innerhalb eines den Beschäftigungszeitraum einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren, § 11 Absatz 3 ArbZG ...
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