Kündigungsschutzklage oder nicht ?
Gefragt am 10.07.201323:14 Uhr | Einsatz: € 39,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3299
Ich arbeite seit fast 13 Jahren bei der deutschen Niederlassung einer internationalen Fluggesellschaft. Seit dem 11. September (2001) geht es wie allgemein in der Branche ständig bergab. Im Jahre 2001 hatte die Firma weltweit noch 22.000 Angestellte, inzwischen sind es nur noch 9.000.
In Deutschland sind es noch 20 FTEs, viele der Kollegen sind in den letzten Jahren auch nach Erreichen der Altersgrenze (60 Jahre) mit entsprechenden Abkommen vorzeitig ausgeschieden. Die Firma stand im November letzten Jahres unmittelbar vor dem Konkurs, welcher in letzter Minute verhindert werden konnte.
Mein Kollege und ich haben nun Ende Juni eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31. 12.t2013 erhalten, da unsere Abteilung geschlossen wird. In den letzten
4 Jahren wurden nach und nach mehr unserer Tätigkeiten an ein externes Call Center übertragen, welches inzwischen sämtliche Kundenbetreuungsfunktionen weltweit für unsere Firma durchführt. Diese Zentralisierung ist ein Teil der Sparmaßnahmen zur Sanierung der Firma. Dies bedeutet auch, dass es keine derartigen Positionen (im Servicebereich) mehr gibt, d.h. die übrig gebliebenen Tätigkeiten sind nur noch in Marketing und Vertrieb.
Der Arbeitgeber hat keine Abfindung angeboten, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben sei, durch Gespräche mit der Personalabteilung konnten wir uns jedoch auf die Zahlung der Regelabfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verständigen (Bedenkzeit bis Freitag).
Meine Frage: am Donnerstag, 18.7., läuft die dreiwöchige Frist zur
Kündigungsschutzklage aus. Würden Sie aufgrund der obigen Infos doch zu einer Klage raten , um eine höhere Abfindung zu erreichen ? Den Job gibt es
ja nicht mehr und eine ähnliche oder gleichwertige Funktion ist auch nicht vorhanden, also dürfte eine Klage auf Wiedereinstellung meiner Ansicht nach ohne Erfolg sein . Ich war bereits letzte Woche beim Anwalt zu einem Beratungstermin, habe aber keine eindeutige Rückmeldung erhalten.
Eine Info noch : ich bin 57 Jahre alt , weiblich (werde dieses Jahr noch 58), nicht verheiratet, keine Unterhaltsverpflichtungen, keine SB.
Vielen Dank für eine Rückantwort !
23:14 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Diese möchte ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten:
Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es Ihnen vor allem um eine mögliche Abfindung.
Rein rechtlich betrachtet ist die Kündigungsschutzklage hierfür nicht unbedingt das geeignete Instrument. In der Praxis kommt es zwar oft vor, dass Abfindungen gezahlt werden, um die Kündigungsschutzklage doch noch gütlich und vor allem ohne Urteil zu beenden, jedoch ist dieses meistens nur in den Konstellationen der Fall, wo die Kündigungsschutzklage zumindest ansatzweise Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Die Kündigungsschutzklage kann nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn die Kündigung formell oder inhaltlich unwirksam ist. Da ich das Kündigungsschreiben nicht gesehen habe und den vollständigen Sachverhalt nicht kenne, kann ich zur formellen Korrektheit der Kündigung leider nicht viel sagen ...
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