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Kündigungsfristen in Probezeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Gefragt am 23.12.2011
15:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3939

 

Hallo, wir möchten gerne mit einem Arbeitnehmer einen zunächst auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag schließen. Es soll eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart werden. Zudem soll der Vertrag von beiden Seiten aus mit einer Kündigungsfrist (während oder nach der Probezeit) von 4 Wochen kündbar sein. Ist das soweit zulässig?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.12.2011
15:53 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 23.12.2011
16:25 Uhr

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Beantwortet am 23.12.2011 16:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3939

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Arbeitsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

während der Probezeit von 6 Monaten ist nach § 622 III BGB zwar eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vorgesehen. Es ist jedoch möglich etwas anderes also auch 4 Wochen Kündigungsfrist während der Probezeit zu vereinbaren ...



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