Kündigungsfrist für Arbeitnehmer.
Gefragt am 04.05.201017:08 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4871
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 4 Jahren und 9 monaten bei meiner Firma (4 Beschäftigte) als Stuckateur ohne Arbeitsvertrag tätig.
Nun möchte ich Kündigen und würde gerne meine Kündigungsfrist erfahren.
Vielen Dank
Mfg. R.M.
17:08 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Arbeitsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich zu Ihrer Anfrage sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:
Zunächst müssen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag schauen, welche Kündigungsfrist dort steht. Sollte dort nichts über eine Kündigungsfrist stehen, so muss ins Gesetz geschaut werden und zwar in § 622 BGB. Hinsichtlich der Kündigungsfristen muss zwischen der Kündigung durch den Arbeitnehmer sowie durch den Arbeitgeber unterschieden werden.
Gemäß § 622 Abs. 1 BGB beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer (also wenn der Arbeitnehmer von sich aus kündigt) immer einen Monat egal wie lange die Betriebszugehörigkeit ist.
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommt es in der Tat auf die Betriebszugehörigkeit an. Nach Ihrer Schilderung sind Sie schon länger als 4 aber noch nicht ganz 5 Jahre in dem Betrieb.
Demnach beträgt die Kündigungsfrist für den Fall, dass der Arbeitgeber kündigen sollte nach dem Gesetz auch einen Monat zum Monatsende.
Erst ab einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren, die ja in Ihrem Fall bald erreicht ist, verlängert sich die Kündigungsfrist auf zwei Monate
Nachfolgend habe ich Ihnen die maßgebliche gesetzliche Bestimmung zum besseren nachvollziehen meiner Ausführungen beigefügt:
§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden ...
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